Man kann die Bemerkung machen, wenn man manche Skizzenbücher Beethoven’s durchsicht, dass gewisse Gedichte wiederholt und zu ganz verschiedenen Zeiten zur Composition vorgenommen wurden. In früher Zeit begegnen wir wiederholten Ansätzen zu W. Ueltzen’s Liedchen von der Ruhe (»Im Arm der Liebe ruht sich’s wohl«), welche um 1793 in der durch den Druck bekannt gewordenen Composition (Opus 52 Nr. 3) ihren Abschluss gefunden zu halten scheinen. Einem wahrscheinlich im Anfang des Jahres 1795 bei Albrechsberger geschriebenen Kanon sind auch Worte jenes Gedichts zu Grunde gelegt. Der früh gefasste Vorsatz, Schiller’s Hymne an die Freunde in Musik zu setzen, der erst im Finale der neunten Symphonie zur Ausführung kam, hat auch auf die Composition der Ouverture Op. 115 gewirkt*). Matthison’s Opferlied (“Die Flamme lodert”) ist in zwei Bearbeitungen bekannt: die eine für eine Singstimme mit Begleitung des Pianoforte (ohne Opuszahl), die andere für eine Singstimme mit Chor und Orchester-Begleitung (Op. 121b). Ein anderes Lied Matthisson’s, »Wunsch« (»Noch einmal möcht’ ich, eh’ in die Schattenwelt” u. s. w)., ist zu verschiedenen Malen in Angriff genommen, aber nicht fertig geworden. Eben so ging es mit Goethes «Heidenröslein« (»Sah’ ein Knab’ ein Röslein stehn«). Ein Gedicht von Tiedge an die Hoffnung ist zweimal componirt worden (Op. 32 und Op. 94).
Auf keines dieser Gedichte ist Beethoven so oft zurückgekommen, wie auf das Opferlied. Es muss ihn dauernd interessirt haben, und es scheint für ihn ein Gebet zu allen Zeiten gewesen zu sein. Beethoven hat das Gedicht wenigstens zu vier verschiedenen Zeiten zur Composition vorgenommen. Der erste Entwurf, welcher ins Jahr 1794 zu setzen ist**), lautet (mit einer Variante):